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Förderung

Stand: 28.10.2026. Ein grober Überblick über die wichtigsten Zuschüsse für Heizung und Sanierung im eigenen Haus. Maßgeblich sind die Richtlinien und Merkblätter der Förderstellen; sie ändern sich häufig. Ob und wie viel Sie bekommen, klären Sie mit dem Fachbetrieb, einer Energieberatung und der Förderstelle.

Ihr Weg zum Zuschuss der KfW

  1. Angebot einholen und einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen, der nur gilt, wenn die Förderung zugesagt wird.
  2. Der Fachbetrieb oder eine Energieberatung erstellt die Bestätigung zum Antrag.
  3. Den Antrag bei der KfW stellen, bevor die Arbeiten beginnen.
  4. Einbauen lassen, Nachweise einreichen; dann zahlt die KfW aus.

Neue Heizung: Zuschuss der KfW

Die KfW bezuschusst neue Heizungen, die mit erneuerbarer Energie arbeiten, etwa Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie oder den Anschluss an ein Wärmenetz (Programm 458 für Privatpersonen). Für eine neue Gas- oder Ölheizung gibt es keinen Zuschuss.

Der Zuschuss setzt sich aus drei Bausteinen zusammen; zusammen sind es höchstens 70 %, bei geringem Einkommen 80 %. Die Einzelheiten stehen in der Tabelle.

So setzt sich der Zuschuss zusammen
70 %80 %050100 %
  • Grundförderung 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus bis 16 %
  • Einkommensbonus bis 40 %
  • Höchstens 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € 80 %
BausteinHöheFür wen
Grundförderung30 % der förderfähigen Kostenalle Antragsberechtigten
Klimageschwindigkeits­bonus16 %, ab 1.2.2027 12 %, danach jedes halbe Jahr 4 Prozentpunkte wenigerEigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine alte fossile Heizung ersetzen
Einkommensbonus40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; mit Kind gelten die Grenzen 10.000 € höherEigentümer, die selbst im Haus wohnen
Höchstsatz70 %; 80 % bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €)
Förderfähige Kostenbis 28.000 € für die erste Wohneinheit; ab 1.2.2027 jedes halbe Jahr 750 € weniger

Was sich für Wärmepumpen ändert

  • Im ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Für Geräte aus europäischer Fertigung kommen 15 Prozentpunkte dazu. Den genauen Tag nennt die Richtlinie nicht.
  • Der Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen ist seit dem 21.7.2026 entfallen.
  • Ab dem 1.7.2027 brauchen geförderte Wärmepumpen eine Schnittstelle, über die der Netzbetreiber sie steuern kann (§ 14a EnWG).

Dämmung, Fenster, Lüftung: Zuschuss des BAFA

  • 15 % Zuschuss für Dämmung, Fenster und Außentüren, für Anlagentechnik wie eine Lüftung und für die Optimierung der Heizung, etwa einen hydraulischen Abgleich.
  • Förderfähig sind bis 30.000 € je Wohneinheit und Jahr. Ist die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), sind es 60.000 €; der Bonus von 5 % gilt dann für den Teil über 30.000 €.
  • Energieberatung: Bei Dämmung, Fenstern und Türen ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte einzubinden. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % gefördert.

Statt Zuschuss: Steuerermäßigung

Wer im eigenen Haus wohnt, kann eine energetische Sanierung stattdessen bei der Einkommensteuer geltend machen (§ 35c EStG): 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 €. Das Haus muss bei Beginn älter als zehn Jahre sein. Für dieselbe Maßnahme gibt es nicht Zuschuss und Steuerermäßigung zugleich.

Was wir tun und was nicht

PfalzHaus360 ist keine Fördermittelberatung und stellt keine Anträge. Der Fachbetrieb kann die Bestätigung zum Antrag erstellen; den Antrag stellen Sie selbst. Die Förderung hängt von Haushaltsmitteln des Bundes ab; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Quellen

Wärmepumpe geplant?

Der Rechner gibt in vier Fragen einen Richtwert für Heizlast und Strombedarf. Danach meldet sich ein Fachbetrieb aus der Region; er kann auch die Bestätigung zum Antrag erstellen.

Fachbetrieb finden

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